Russische Botschaft

VISUMINFORMATION

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25.05.2011 г.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anbei dürfen wir Sie in Kenntnis setzen, dass das Beantragungsverfahren von russischen Visa für die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. November 2010 aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit folgenderweise verändert wird.

Bei der Ausstellung eines Visums können zusätzlich zu den bisher geforderten Unterlagen auch Garantien für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat (zum Beispiel, Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung mit der Unterschrift und dem Stempel des Geschäftsführers; Registrierungsschein des eigenen Unternehmens; Lohnbescheinigung, Bestätigung des Arbeitgebers auf dem Firmenvordruck mit der Information über seinen/ihren Posten, dem Stempel und der Unterschrift des Geschäftsführers; Studentenausweis; Immatrikulationsbescheinigung; Rentnerausweis; Kontoauszug mit den Personalangaben) gefordert werden.

Unterlagen:
  1. Visumantrag zum Herunterladen und Ausdrucken. Visumantrag für US-Bürgern und GB-Bürgern (PDF DIN A4)
     
  2. Versicherungskartenformular
     
  3. Deutsche Versicherungsunternehmen fur die Russische Föderation
     
  4. Visagebühren und Antragsbearbeitungszeit (ab 05 Oktober 2009)
     
  5. Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation vom 25.05.2006 (Visaerleichterungsabkommen vom 25.05.2006 [PDF 93 KB])
     
  6. Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung des Reiseverkehrs von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland und Staatsangehörigen der Russischen Föderation vom 10.12.2003 (Visaerleichterungsabkommen vom 10.12.2003 [PDF 23 KB])
     
AHTUNG!
Ab dem 05.11.2008 wird im Generalkonsulat nur die neue Art des Visumantrags akzeptiert. Der Visumantrag darf in der deutschen oder russischen Sprache ausgefüllt werden.

 

1. EINREISEBESTIMMUNGEN

  • Die Einreise in die Russische Föderation (Russland) erfolgt mit einem gültigen Reisepass und einem Visum, das rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.

  • An der Grenze werden keine Visa ausgestellt! Ausländer stellen ihre Visaanträge beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in Leipzig falls sie ihren Hauptwohnsitz in Sachsen, Thüringen haben. Für Antragssteller aus Drittländern (keine EU-Mitglieder) ist eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland bzw. Meldebescheinigung/Meldebestätigung erforderlich, sonst muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

  • Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa) und gilt für einen bestimmten Zeitraum.

  • Das Visum berechtigt zur einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Ein- und Ausreise nach Russland.

  • Das Visum muss im Generalkonsulat in Leipzig persönlich oder per Kurier beantragt und abgeholt werden.

  • Per Post werden die Visa nicht erteilt.
Wichtig:
  • Die Staatsangehörigen der Russischen Föderation sind verpflichtet, mit ihren gültigen nationalen Reisepässen in die Russische Föderation einzureisen.

  • Falls diese Personen auch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden sie von der Russischen Föderation nur als Bürger der Russischen Föderation betrachtet.

  • Da es kein entsprechendes Abkommen zwischen Russland und Deutschland gibt, gilt diese Regel für alle, die gleichzeitig über die russische und die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen (siehe Art. 6 des föderalen Gesetzes der Russischen Föderation vom 31. Mai 2002 № 62-ФЗ «Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation»).

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2. VORZULEGENDE UNTERLAGEN

Bei der Visumbeantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine bzw. PC ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages sind korrekt und vollständig zu beantworten. Die Staatsangehörigen von den USA, sowie Georgien, Großbritannien und Kanada müssen einen gesonderten Visumantrag ausfüllen.

  2. Reisepass im Original (keine Passkopie) bzw. Kinderreisepass. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate vor der Ausreise aus der Russischen Föderation gültig sein. Außerdem muss der Pass über mindestens drei leere Seiten zum Aufkleben des Visums verfügen.

  3. Ein Passbild ca. 3x4 cm mit deutlicher Vorderansicht (für Brillenträger – keine Brille mit dunklen Gläsern) und ohne Kopfbedeckung. Mitreisende Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, sind im Visumantrag entsprechend zu vermerken. Achtung: bei Kindern ab 6 Jahren nur mit Lichtbild im Pass.

  4. Einladung/Reisebestätigung aus Russland.

  5. Auslandskrankenversicherung, die in Russland gültig ist.

  6. Garantien für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat (siehe oben).

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3. ARTEN VON VISA

3.1 TOURISTENVISA

Für Touristen sind eine Reisebestätigung und ein touristischer Voucher des russischen Reiseveranstalters oder Hotels mit folgenden Angaben erforderlich (eine Buchungsbestätigung von dem Hotel und dem deutschen Reisebüro reicht nicht aus):

  1. Nummer der Reisebestätigung/ des Vouchers (soll auf Schreibmaschine/PC gedruckt und gut lesbar sein);

  2. Art des beantragten Visums (ein- oder zweimalig);

  3. Staatsangehörigkeit;

  4. Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. Aufenthalt 30 Tage);

  5. Persönliche Daten des Reisenden (Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Passnummer);

  6. Reisezweck (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus etc.);

  7. Reiseroute und Aufenthaltsorte (Städte, Hotels);

  8. Adresse des Reiseveranstalters und seine Referenz-Nummer (Registrierung beim Außenministerium der Russischen Föderation);

  9. Eventuell zusätzliche Angaben;

  10. Stempel, Ausstellungsdatum und Unterschrift des bevollmächtigten Mitarbeiters des russischen Reiseveranstalters.
Für individuelle Reisen mit PKW/Wohnmobil/Motorrad und bei Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenfalls die o.g. Reisebestätigung erforderlich. Bei touristischen Gruppenreisen muss eine Gruppenliste zusätzlich beigefügt werden, in der die einzelnen Teilnehmer mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Passnummern und Nationalitäten aufgelistet sind. Die Gruppenliste muss von einem russischen Reiseveranstalter mit Referenz-Nummer, Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden.

In Hochsaison (Frühling - Sommer) müssen die Leiter von den Reisegruppen vorher (telefonisch) einen Termin beim Generalkonsulat machen, um die Visa zu beantragen.

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3.2 GESCHÄFTSVISA

Für Geschäftsreisen sind förmliche Einladungen von dem russischen Migrationsdienst, dem Außenministerium Russlands oder von einer in Russland ansässigen Firma, Organisation, Einrichtung usw. erforderlich. Die Einladungen von Firmen müssen dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa entsprechen (siehe Art. 4 des Abkommens). Solche Einladungen sind immer im Original vorzulegen.

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3.3 VISA FÜR PRIVATBESUCH

Für Visa bei Privatbesuchen (z.B. Besuch von Verwandten/Freunden) ist eine von dem russischen Migrationsdienst ausgestellte förmliche Einladung erforderlich. Die Einladung besorgt der Gastgeber.

Diese Einladung ist immer im Original vorzulegen.

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3.4 ARBEITSVISA

Für Visa zur Arbeitsaufnahme in Russland ist eine von dem russischen Migrationsdienst ausgestellte förmliche Einladung (immer im Original) erforderlich.

Falls ihr Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate dauern wird, ist bei der Visabeantragung ein negativer HIV-Test vorzulegen.

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3.5 SONSTIGE VISA

Für Schüler- und Kulturaustausch, Jugendsportveranstaltungen, wissenschaftliche Kooperation, Studium, Austauschprogrammen von Partnerstädten etc. sind förmliche Einladungen von dem russischen Migrationsdienst, dem Außenministerium oder laut dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa von 2007 erforderlich. Falls ihr Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate dauern wird, ist bei der Visabeantragung ein negativer HIV-Test vorzulegen.

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3.6 TRANSITVISA

Ein Transitvisum kann für einmalige oder zweimalige Einreise ausgestellt werden. Das Transitvisum wird aufgrund der für die Reise in die Russische Föderation gültigen Fahrkarten und eines gültigen Einreisevisums für das Nachbarland unter Berücksichtigung der Reiseroute erteilt. Anbei muss auch die Krankenversicherung vorgelegt werden.

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3.7 BESONDERE FÄLLE

Für deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung eines Verwandten reisen oder schwer erkrankte Verwandte ersten Grades besuchen müssen, können ein Visum bei der Vorlage des von einem zuständigen russischen Arzt beglaubigten Telegramms oder einer Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden. Zusätzlich ist ein Nachweis der direkten Verwandtschaft (z.B. die jeweiligen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungen etc.) erforderlich.

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3.8 MULTIVISA

Multivisa für mehrmalige Ein- und Ausreisen nach Russland werden nur nach dem Eingang einer Bestätigung vom russischen Außenministerium ausgestellt. Akzeptiert werden auch förmliche Einladungen des Migrationsdienstes bzw. russischer Firmen, die dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa entsprechen (siehe Art. 4 des Abkommens). Diese Einladungen müssen immer im Original vorgelegt werden.

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4. KRANKENVERSICHERUNG

Für ausländische Bürger sowie Staatenlose besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht.

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5. VISUMGEBÜHREN

Ab Januar 2009 gelten die neuen Visagebühren. Die vor der Prüfung der Unterlagen von einem Konsulatsmitarbeiter überwiesenen Beträge können nicht zurückverfolgt und erstattet werden.

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6. ZU BEACHTEN

Die Entscheidung über die Visumanträge wird innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente getroffen. Unter Umständen kann diese Frist verlängert werden.

Sprechstunden: Mo.-Fr. auβer Mittwoch von 8.30 bis 13.00 Uhr.

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7. Überprüfen Sie ihr Visum sofort nach dem Erhalt und nicht erst vor der Abreise (Geburtsdatum, Passnummer, Ein- und Ausreisedaten etc.), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Generalkonsulat korrigieren zu lassen. Für die später entdeckten Druckfehler übernimmt das Generalkonsulat keine Haftung.

WICHTIG! In Einzelfällen kann auch die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen gefordert werden. Die fehlenden Angaben führen zur Ablehnung des Visumantrags. Die Bearbeitungskosten werden nicht zurückerstattet. Die Fälschung der Unterlagen führt zu einem Einreiseverbot nach Russland. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland auch mit dem gültigen Visum verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Falls die Information, die wir für Sie hier angegeben haben, nicht ausreichend ist, können Sie uns unter der Nummer 03415611587 von 14.00 bis 17.00 erreichen oder die weiteren Internetseiten benutzen.

http://www.russisches-konsulat.de

Sprechstunden: Mo.-Fr. von 8.30 bis 13.00 Uhr.

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8. ДОПОЛНИТЕЛЬНАЯ ИНФОРМАЦИЯ ДЛЯ РОССИЙСКИХ ГРАЖДАН

Российские граждане, которые не оформили гражданство Российской Федерации своим детям в установленном законом порядке, обязаны подготовить для них пакет документов на получение российской визы (см. пункт 2 vorzulegende Unterlagen).

Российские граждане, проживающие на территории консульского округа, состоящие в браке с гражданами стран ЕС и других государств, могут подавать документы на оформление виз своим ближайшим родственникам (супруг, супруга, дети) без приглашения от уполномоченных официальных органов российской власти или турфирм. В этом случае приглашающая сторона заполняет заявление в Генконсульстве РФ в Лейпциге. Комплект документов на оформление российской визы - см. пункт 2 vorzulegende Unterlagen. Также требуется предоставить оригинал и копию документа, подтверждающего наличие российского гражданства у заявителя (напр., действительный загранпаспорт) и документ, подтверждающий степень родства (свидетельство о заключении брака, свидетельство о рождении).

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